Neuer KommunikationsstandardKommunikation im Medizinwesen (KIM)
Die Abkürzung KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen und ermöglicht den vertraulichen, sicheren und verschlüsselten digitalen Austausch zwischen allen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen Leistungserbringern, Leistungserbringerinstitutionen und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen. Auf einheitlichen und sicheren Standards basierend können Informationen und Dokumente zwischen allen Beteiligten ausgetauscht werden. Dabei werden die Daten vom Absender zum Empfänger „Ende-zu-Ende" verschlüsselt. Medizinische Dokumente, wie elektronische Arztbriefe oder Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht.
Ein Anschluss an die TI sowie eine oder mehrere KIM-Adressen inklusive Software-Komponenten zur Umsetzung der von der gematik spezifizierten Fachanwendung sind zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an KIM.
Vorzüge von KIM
- KIM ermöglicht die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). In der digitalen Welt ist QES der handschriftlichen Unterschrift der Papierwelt rechtlich gleichgestellt. Dies ist wichtig, um rechtssicher elektronische Dokumente medizinischen Inhalts (z. B. Befundberichte, Notfalldatensatz) unterschreiben zu können.
- Integration in PVS: Übermittlung von elektr. Arztbriefen wird als erste Mehrwertanwendung zur Verfügung stehen. Künftig wird auch der Versand von elektr. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), weiteren Formularen, Befunden, Bescheiden, Abrechnungen oder Röntgenbildern verpflichtend über KIM erfolgen.
- Kommunikation nur zwischen registrierten und verifizierten Nutzern im sicheren, verschlüsseltes Netzwerk der Telematikinfrastruktur
- Verringerung von Arbeits- und damit Zeitaufwand
- Steigerung von Rechtssicherheit und Datenschutz
Voraussetzungen für KIM
- Internetanschluss
- eHealth-Konnektor (unterstützt neben VSDM auch NFDM, eMP und KIM; im Rahmen des Online-Rollouts für das Versichertenstammdaten-Management angeschaffte Konnektoren benötigen ein entsprechendes Update)
- elektronischer Praxisausweis (SMC-B) – bei bereits an die TI angebundenen Praxen vorhanden
- stationäres eHealth-Kartenterminal – bei bereits an die TI angebundenen Praxen vorhanden
- Praxisverwaltungssystem (PVS), von dem KIM-Nachrichten versendet und empfangen werden können, alternativ ein Standard- E-Mail-Programm (z.B. Microsoft Outlook)
- „KIM-Clientmodul“ Ihrer Praxisverwaltungssoftware (z. B. T2med etc.). Dieses erhalten Sie direkt von Ihrem Software-Anbieter, welcher Ihnen auch bei Rückfragen dazu zur Verfügung steht.
- Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter. Von diesem erhalten Sie eine KIM-Adresse, ähnlich einer E-Mail-Adresse. Weitere Informationen dazu erhalten Sie weiter unten.
- Einen elektronischen Arztausweis (eHBA) z. B. für das elektronische Signieren von Behandlungsberichten oder im Rahmen der qualifizierten Signatur der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Auch für eine persönliche KIM-Adresse, auf die das sonstige Praxispersonal keinen Zugriff haben soll, wird ein eHBA benötigt. Obendrein ist der elektronische Arztausweis Voraussetzung für die weiteren Anwendungen „elektronischer Medikationsplan (eMP)“ und „Notfalldatenmanagement (NFDM)“. Weitere Informationen zum eHBA und dessen Beantragung bekommen Sie von Ihrer zuständigen Ärztekammer.