DEMIS statt FaxWas Praxen bei der Infektionsmeldung beachten müssen
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet zügig voran und bringt konkrete gesetzliche Pflichten für Ihren Praxisalltag mit sich.
Eine der zentralen gesetzlichen Regelungen (§§ 6, 7 und 14 IfSG): betrifft die elektronische Meldepflicht von Infektionskrankheiten über DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz).
Da bezüglich der Anbindung und der Meldewege häufig Unklarheiten bestehen, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Elektronische Meldung gesetztlich vorgeschriebenDEMIS-Anbindung für Ihre Praxis verpflichtend
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Praxen, bestimmte meldepflichtige Krankheiten innerhalb von 24 Stunden elektronisch an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln. Hierfür stellt das Robert Koch-Institut das DEMIS-Meldeportal bereit.
Die bisherige Meldung per Fax oder Post erfüllt diese Anforderungen nicht mehr. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass die Meldung durch das Labor ausreichend sei. Doch Labormeldungen ersetzen die Praxismeldung nicht!
Tatsächlich gilt das Prinzip der zweigleisigen Meldepflicht:
- Das Labor meldet den Erregernachweis.
- Die behandelnde Praxis meldet die relevanten klinischen Informationen, beispielsweise:
- Symptome
- Impfstatus
- Tätigkeits- oder Berufsumfeld
- weitere patientenbezogene Angaben
Beide Meldungen sind erforderlich!
Notwendige VoraussetzungenDEMIS Nutzung
Damit das DEMIS-Meldeportal rechtssicher und reibungslos genutzt werden kann, ist eine Authentisierung notwendig.
Dies kann zum Beispiel über den gematik Authenticator erfolgen. Es müssen folgende Voraussetzung vorliegen:
- aktiver Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI)
- gültiger Praxisausweis (SMC-B)
- Gematik Authenticator zur sicheren Anmeldung am DEMIS-Portal
DEMIS in Ihr Praxis einbindenWir übernehmen die DEMIS-Einrichtung für Sie
Als Ihr IT-Partner unterstützen wir Sie bei der technischen Einrichtung und Anbindung von DEMIS. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Prüfung der technischen Voraussetzungen
- Einrichtung des gematik Authenticators
- Unterstützung bei der Anmeldung am DEMIS-Meldeportal
- Funktionstest der Anbindung
- Beratung zu den notwendigen Meldewegen
So können Sie sich auf Ihre Patientinnen und Patienten konzentrieren, während Ihre Praxis-IT den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
DEMIS-EinrichtungUnsere Konditionen
DEMIS-Einrichtungspauschale: 120,00 € zzgl. MwSt.
Enthalten sind: Einrichtung und technische Anbindung an einen Arbeitsplatz, bis zu 1 Stunde Dienstleistung
Zusätzlicher Aufwand wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet:
40,00 € zzgl. MwSt. je Arbeitseinheit
Die Arbeitseinheiten werden wie folgt ermittelt: 1 AE = 15 Minuten
Hinweis für Praxen ohne W&B Managed-IT-Service-Vertrag:
Für die Einrichtung müssen die erforderlichen Zugangsdaten und Ansprechpartner zum vereinbarten Termin bereitstehen. Dazu gehören insbesondere der PVS-Administratorzugang, der Konnektor-Zugang sowie Administratorrechte für den Praxisserver.
Sie haben Interesse?Jetzt unverbindlich beraten lassen oder direkt Termin für die DEMIS-Einrichtung vereinbaren
Sind Sie unsicher, ob Ihre Praxis bereits optimal angebunden ist? Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Einrichtung von DEMIS?
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Wir prüfen Ihre aktuelle Situation und unterstützen Sie bei einer schnellen und rechtssicheren Umsetzung.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0451 39988-200 oder per Mail an
